Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 15.12.2011 - 4a O 313/06 |
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Düsseldorf, 17.12.2012 - 2 W 28/12
Schadenersatzbegehren wegen unmittelbarer und mittelbarer Patentverletzung bzgl. …
Durch Beschluss vom 15. Dezember 2011 (Az. 4a O 313/06; Anlage G 12a) setzte das Landgericht daraufhin gegen die Schuldnerin ein Ordnungsgeld in Höhe von 7.500,00 EUR wegen Verstoßes gegen den Unterlassungstenor zu Ziffer I. 2. fest.Dass die Parteien den vorangegangenen, die ursprüngliche Ausführungsform betreffenden Zwangsmittelantrag der Gläubigerin übereinstimmend für erledigt erklärt haben, woraufhin das Landgericht der Schuldnerin mit Beschluss vom 23.03.2009 (Az. 4a O 313/06 ZV) die Kosten des ersten Zwangsvollstreckungsverfahrens auferlegt hat, steht der Zulässigkeit des erneuten Zwangsmittelantrages der Gläubigerin, soweit dieser die erste Ausführungsform betrifft, nicht entgegen.
- OLG Düsseldorf, 02.04.2012 - 2 W 3/12
Verhängung eines Ordnungsgeldes aufgrund einer schuldhaften Zuwiderhandlung gegen …
Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 15. Dezember 2011 - Az. 4a O 313/06 ZV - abgeändert und wie folgt neu gefasst:.Auf die Klage wurde die Schuldnerin mit Urteil des Landgerichts vom 30. Oktober 2007 (Az. 4a O 313/06) unter anderem unter Androhung der gesetzlichen Ordnungsmittel zur Unterlassung verurteilt.
Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 18.09.2012 - 4a O 313/06 |
Verfahrensgang
Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 30.10.2007 - 4a O 313/06 |
Volltextveröffentlichung
- Zentrum für gewerblichen Rechtsschutz
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Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 04.05.2004 - X ZR 48/03
Flügelradzähler
Auszug aus LG Düsseldorf, 30.10.2007 - 4a O 313/06
Dazu gehören regelmäßig jedenfalls alle im Patentanspruch benannten Merkmale (BGHZ 159, 76 - Flügelradzähler; GRUR 2005, 848 Antriebsscheibenaufzug), mithin auch die patentgemäßen Eingangs- und Ausgangsmodule, welche die angegriffenen Module darstellen. - BGH, 09.01.2007 - X ZR 173/02
Haubenstretchautomat
Auszug aus LG Düsseldorf, 30.10.2007 - 4a O 313/06
Der von der Klägerin formulierte Warnhinweis war im Hinblick auf die jüngste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 2007, 679, 685 - Haubenstretchautomat) dahingehend abzuändern, dass nur ein "ausdrücklicher" Hinweis verlangt werden kann. - BGH, 07.06.2005 - X ZR 247/02
Antriebsscheibenaufzug
Auszug aus LG Düsseldorf, 30.10.2007 - 4a O 313/06
Dazu gehören regelmäßig jedenfalls alle im Patentanspruch benannten Merkmale (BGHZ 159, 76 - Flügelradzähler; GRUR 2005, 848 Antriebsscheibenaufzug), mithin auch die patentgemäßen Eingangs- und Ausgangsmodule, welche die angegriffenen Module darstellen.
- BGH, 11.11.1986 - X ZR 56/85
Aussetzung der Verhandlung im Rechtsstreit über eine Patentverletzung (Verwendung …
Auszug aus LG Düsseldorf, 30.10.2007 - 4a O 313/06
Nach ständiger Rechtsprechung der Kammer (Mitt. 1988, 91 - Nickel-Chrom-Legierung; BlPMZ 1995, 121 - Hepatitis-C-Virus), die auch vom Oberlandesgericht Düsseldorf (GRUR 1979, 188 - Flachdachabläufe; Mitt. 1997, 257, 258 - Steinknacker) und vom Bundesgerichtshof (GRUR 1987, 284 - Transportfahrzeug) gebilligt wird, stellen ein Einspruch gegen das Klagepatent oder die Erhebung einer Nichtigkeitsklage als solche noch keinen Grund dar, den Verletzungsrechtsstreit auszusetzen, weil dies faktisch darauf hinauslaufen würde, dem Angriff auf das Klagepatent eine den Patentschutz hemmende Wirkung beizumessen, die dem Gesetz fremd ist (vgl. § 58 Abs. 1 Satz 3 PatG, wonach der Patentschutz mit Veröffentlichung der Patenterteilung eintritt). - OLG Düsseldorf, 16.11.1978 - 2 U 15/78
Auszug aus LG Düsseldorf, 30.10.2007 - 4a O 313/06
Nach ständiger Rechtsprechung der Kammer (Mitt. 1988, 91 - Nickel-Chrom-Legierung; BlPMZ 1995, 121 - Hepatitis-C-Virus), die auch vom Oberlandesgericht Düsseldorf (GRUR 1979, 188 - Flachdachabläufe; Mitt. 1997, 257, 258 - Steinknacker) und vom Bundesgerichtshof (GRUR 1987, 284 - Transportfahrzeug) gebilligt wird, stellen ein Einspruch gegen das Klagepatent oder die Erhebung einer Nichtigkeitsklage als solche noch keinen Grund dar, den Verletzungsrechtsstreit auszusetzen, weil dies faktisch darauf hinauslaufen würde, dem Angriff auf das Klagepatent eine den Patentschutz hemmende Wirkung beizumessen, die dem Gesetz fremd ist (vgl. § 58 Abs. 1 Satz 3 PatG, wonach der Patentschutz mit Veröffentlichung der Patenterteilung eintritt). - LG Düsseldorf, 20.12.1994 - 4 O 357/93
Auszug aus LG Düsseldorf, 30.10.2007 - 4a O 313/06
Nach ständiger Rechtsprechung der Kammer (Mitt. 1988, 91 - Nickel-Chrom-Legierung; BlPMZ 1995, 121 - Hepatitis-C-Virus), die auch vom Oberlandesgericht Düsseldorf (GRUR 1979, 188 - Flachdachabläufe; Mitt. 1997, 257, 258 - Steinknacker) und vom Bundesgerichtshof (GRUR 1987, 284 - Transportfahrzeug) gebilligt wird, stellen ein Einspruch gegen das Klagepatent oder die Erhebung einer Nichtigkeitsklage als solche noch keinen Grund dar, den Verletzungsrechtsstreit auszusetzen, weil dies faktisch darauf hinauslaufen würde, dem Angriff auf das Klagepatent eine den Patentschutz hemmende Wirkung beizumessen, die dem Gesetz fremd ist (vgl. § 58 Abs. 1 Satz 3 PatG, wonach der Patentschutz mit Veröffentlichung der Patenterteilung eintritt). - OLG Düsseldorf, 20.06.2002 - 2 U 81/99
Entschädigungspflicht für eine Patentverletzung; Verjährung von …
Auszug aus LG Düsseldorf, 30.10.2007 - 4a O 313/06
Nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Düsseldorf ist es in einem solchen Fall des gleichermaßen patentgemäß wie patentfrei möglichen Gebrauchs häufig ausreichend, den mittelbaren Benutzer zu einem Warnhinweis auf das Klagepatent zu verpflichten, während ihm die Vereinbarung einer vertragsstrafegesicherten Unterlassungsverpflichtung nur unter besonderen Umständen abverlangt werden kann, da die Verpflichtung zur Auferlegung einer Vertragsstrafe den Lieferanten erheblich in seiner geschäftlichen Tätigkeit beeinträchtigt (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2002, 369, 377f. - Haubenstretchautomat).